Reha Sport

WAS IST REHA SPORT?

Reha-Sport ist in erster Linie Sport und keine Physiotherapie. Physiotherapie sollte dem Reha-Sport vorausgehen oder parallel durchgeführt werden. Reha-Sport dient der Wiederherstellung von Körperfunktionen, die v.a. durch Bewegungsmangel eingeschränkt sind und Schmerzen verursachen. Erkrankungen, die durch Bewegungsmangel entstehen, können durch gemäßigtes, angepasstes, gesundheitsorientiertes und dauerhaft durchgeführtes sportliches Training behoben und Schmerzen weitgehend gelindert werden.

Im Gegensatz zum ärztlich verordneten Funktionstraining, das v.a. auf spezielle Defizite eingeht, setzt der Reha-Sport auf physische Ressourcen und ganzheitliches Training: Kräftigung und Dehnung der Muskulatur, Verbesserung der allgemeinen Ausdauer und der Gelenkbeweglichkeit, Schulung von Körperhaltung, Körperwahrnehmung, Balance und Entspannung. Anstrengung ist ein Teil davon. Nur wer sie spürt, spürt auch seine eigene Leistungsverbesserung und die positive Wirksamkeit seiner Anstrengung.

Gesetzliche Grundlagen

Reha-Sport ist ein Recht. Es ist im SGB IX § 44 1 Nr. 3 und 4 verankert.

Nicht jeder kann Reha-Sport anbieten. Der Anbieter muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen und der Übungsleiter braucht eine bestimmte Qualifikation. Dieses ist in den Rahmenrichtlinien benannt.

Alle Reha-Sport-Inhalte wurden sportwissenschaftlich erforscht und evaluiert und basieren daher auf wissenschaftlicher Grundlage.

Der Behindertensportverband spielt eine zentrale Rolle. Er bildet die Übungsleiter aus, führt die Prüfungen durch, stellt die Lizenzen aus, bietet Fortbildungen an und überprüft die Anbieter auf Einhaltung der Rahmenrichtlinien. Ansprechpartner für den GGS e.V. ist der Behindertensportverband Niedersachsen (BSN). Bei ihm sind alle Kurzzeitmitglieder (= Teilnehmer auf Verordnung) gemeldet sowie die Reha-Sport durchführenden Übungsleiter. Alle Kurzzeitmitglieder sind in einer Gruppenunfallversicherung versichert, auch darum kümmert sich der BSN.